gewöhnliche Robinie (© ArmbrustAnna, CC0, Pixabay)

vom 30.04.2026 bis einschl. 29.05.2026 | Montag bis Freitag von 10.00 – 18.00 Uhr (außer an Feiertagen) und nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 9025-1672

Novellierung der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO)

Ausstellung
barrierefrei
Mitte
Erwachsene

Für die Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO) wird ein Änderungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) durchgeführt. Insbesondere der hohe Nutzungsdruck und klimatische Veränderungen wirken sich massiv auf den Baumbestand des Landes aus, so dass zu dessen Schutz und Erhaltung eine Anpassung geboten ist. Ferner wird der Änderungsverpflichtung aus § 21 Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) Rechnung getragen.

Der Entwurf der Rechtsverordnung wird gemäß § 27 Abs. 3 NatSchG Bln für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Sie können die Unterlagen außerdem im Internet einsehen und sich dort online äußern unter: www.berlin.de/naturschutz-ausweisung/. Während der Auslegung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich, online oder zur Niederschrift vorbringen. Die von Ihnen fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.

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Weitere Termine:

Für:
Erwachsene

Kosten:
kostenfrei


Wo findet es statt?

Anbieter:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, veröffentlicht durch die Redaktion des Umweltkalenders Berlin

Ort/Treffpunkt:
Mitte, Am Köllischen Park 3, 10179 Berlin, Erdgeschoss, Raum 047

Anfahrt:
S Jannowitzbrücke (S3, S5, S7, S9, U8)

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