(© FelixMittermeier, CC0, Pixabay)
Termine: 13. Februar 2020, 15:00-18:00 Uhr, 14. Februar 2020, 9:00-16:00 Uhr und 15. Februar 2020, 9:00-16:00 Uhr
Das Seminar verbindet zwei Ziele: Zum einen soll den Teilnehmer*innen ein strukturierter Überblick über das geltende europäische und deutsche Umweltrecht verschafft werden. Zum anderen bekommen sie in vertiefter Form die Grundlagen des europäischen und deutschen Naturschutzrechts vermittelt. Dies wird sowohl in Gruppenarbeit als auch anhand der Anwendungspraxis und grundlegender aktueller Rechtsprechung erfolgen.
Die Programmpunkte sind:
Einführung in das deutsche und europäische Umweltrecht (0,5 d)
Allgemeiner Teil des Umweltrechts und Besonderer Teil des Umweltrechts
Mit den Schwerpunkten: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Umweltschadensrecht (UmweltHG), Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen (UIG), Klagemöglichkeiten gegen umweltrelevante Genehmigungen (BNatSchG und UmwRG)
Grundlagen des europäischen und deutschen Naturschutzrechts (1,5 d)
Einführung und Überblick
Die rechtlichen Instrumente des Naturschutzes (Landschaftsplanung, Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft: Die Eingriffs-/Ausgleichsregelung, Besonderer Schutz von Natur und Landschaft)
Rechte im Naturschutz
Naturschutz in der Bauleitplanung
Dozent: Frank Reitzig ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit den Schwerpunkten Bau-, Planungs- und Umweltrecht.
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