Kommode (© Samuel Busetto, CC0, Pixabay)
Der Gedanke der Nachhaltigkeit hat heute größere Relevanz als je zuvor. Die natürlichen Ressourcen der Erde setzen dem menschlichen Handeln Grenzen. Insbesondere ist die Kapazität der Atmosphäre und Ozeane als natürliche CO2-Senken begrenzt. Der durch Überbeanspruchung dieser Ressourcen ausgelöste Klimawandel stellt den kohlenstoffbasierten Modus Vivendi der Menschheit infrage. Völkerrechtlich verpflichtet das Pariser Übereinkommen die Staaten zur Reduktion ihrer CO2-Emissionen, die EU verfolgt das Ziel eines „Green Deal“ und auf nationaler Ebene hat Klimaschutz erklärtermaßen Priorität.
Gleichwohl gelingt es der Staatengemeinschaft bisher nicht, die CO2-Emissionen zu senken. Das Fehlen einer Instanz, die auf globaler Ebene Regeln setzen und durchsetzen könnte, macht sich schmerzhaft bemerkbar. In dieser Situation stellt sich die Frage nach den verbleibenden rechtlichen Handlungsoptionen. Der Blick richtet sich vor allem auf die Nationalstaaten, zunehmend auch auf Unternehmen, schließlich auch auf jeden Einzelnen.
Wer ist zu nachhaltigem Handeln verpflichtet? Wie kann das Recht dazu beitragen, den künftigen Generationen ein Leben zu ermöglichen, das lebenswert ist? Und welche Instrumente stehen zur Verfügung: privatrechtliche Regelungen, das Konzept einer Treuhandschaft für die Erde oder öffentlich-rechtliche Vorgaben? Die Vorträge des Berliner Seminars "Recht im Kontext" nähern sich diesen Fragen aus multidisziplinärer Perspektive und im internationalen Dialog.
Veranstaltungen:
24.04.2023:
Klimaschutz, Energie und die (verfassungsrechtlichen) Grenzen des Marktes
08.05.2023:
Staatliche und private Nachhaltigkeitsverantwortung
05.06.2023:
Auf dem Pfad zur Klimaneutralität: rechtliche und rechtswissenschaftliche Beiträge
03.07.2023:
Nachhaltige Privatrechtstheorie