Industrie (© Ralf Vetterle, CCO, Pixabay)
Für Anlagen, die nach BImSchG genehmigungsbedürftig sind und in Anhang I der 5. BImSchV genannt werden, muss der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen, der über ausreichende Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt. Eine Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich anerkannten Lehrgangs, dessen Inhalte durch die 5. BImSchV, Anhang II A vorgegeben sind.
Dazu gehören unter anderem die Themen Anlagen- und Verfahrenstechnik zur Vermeidung von Emissionen, Rechte und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten, Vermeidung von Reststoffen und deren Beseitigung als Abfall sowie vorbeugender Brand- und Explosionsschutz.
Zur vollen Beschreibung.