Umwelt- und Naturschutzamt Tempelhof-Schöneberg

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

(030) 90277 4490

www.berlin.de/ba-ts/landschaftspark-marienfelde

Adresse
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin

Als untere Naturschutzbehörde sind wir zuständig für den Baumschutz auf
privaten Grundstücken, Biotop- und Freilandartenschutz sowie den
internationalen Artenschutz.

Das Umwelt- und Naturschutzamt ist verantwortlich für die
bezirkliche Landschafts- und Spielplatzplanung. Zusätzlich werden
Maßnahmen zur Entwicklung von Natur- und Landschaft umgesetzt und
unterstützt.

Die Umweltordnungsaufgaben des Amtes umfassen im Wesentlichen:

Ermittlung und Bewertung von schädlichen Umwelteinwirkungen bei
nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
im Rahmen eigener Ermittlungen, auf Grund von Bürgerbeschwerden und bei
Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie Sicherstellung der Einhaltung
des Standes der Technik, von Grenzwerten oder behördlichen Vorgaben
insbesondere zur Luftreinhaltung, im Lärmschutz und bei sonstigen
Immissionen (z. B. Licht und Elektrosmog) sowie der betrieblichen
Abfallwirtschaft.

Genehmigung und Überwachung von Einleitungen schadstoffhaltigen gewerblichen Abwassers in die Kanalisation (Indirekteinleiter).
Überwachung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen durch
eigenen Prüfungen, durch Sicherstellung der vorgeschriebenen
Sachverständigenprüfungen sowie der ggf. notwendigen Mängelbeseitigung
z. B. bei Anlagen zur Lagerung solcher Stoffe und Koordination von
Abwehrmaßnahmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen.
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung auf privaten Grundstücken.
Erfassung und Bewertung von Boden- und
Grundwasserverunreinigungen, die lokale Gefahrensituationen darstellen
können. Überwachung von Altlastenflächen.Veranlassung von Sanierungsmaßnahmen bei Boden-, Bodenluft- und
Grundwasserverunreinigungen, die lokale Gefahrensituationen darstellen.Zulassung von Ausnahmen insbesondere im Lärmschutz sowie
Erteilung von Genehmigungen von öffentlichen Veranstaltungen im Freien
hinsichtlich des Lärmschutzes.
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